Buchhalter.Plus
Buchhaltung * aus Mainz
deutschlandweit

Buchhaltung* kann langweilig sein, muss sie aber nicht!
Bei uns jedenfalls nicht!

Pascal Schmitt - Firmengründer

Unsere Geschichte

Die Profis für Ihre Buchhaltung*

Wir von Buchhalter.Plus haben unseren Firmensitz in Ginsheim, in der Nähe von Mainz. Seit unserer Gründung, im Jahre 2005, haben wir uns stetig weiter auf maßgeschneiderte Buchhaltungsdienstleistungen* spezialisiert, die wir, durch praktisch angewandte Digitalisierung, auch deutschlandweit anbieten können. Wir sind bereit, jede Herausforderung anzunehmen und Ihnen aussagefähige Buchhaltungsauswertungen* zu liefern, auf die Sie sich verlassen können.

Unsere Leistungen

Folgende Leistungen können Sie optional buchen:

Buchen lfd. Geschäftsvorfälle

Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.).

Digitale Buchführung

Sparen Sie Zeit und Porto. Senden Sie uns Ihre Belege per PDF-Dateien oder Scann, über eine sichere Cloudlösung, in unser Büro. Selbstverständlich DSGVO-konform. Die Originale bleiben bei Ihnen vor Ort.

Lohn- & Gehaltsabrechnungen

Ermittlung des Bruttolohns und des Lohnzahlungszeitraumes, Meldungen an Krankenkassen und Finanzamt, die Ermittlung des Lohnsteuerbetrags und Führen von Lohnkonten.

GoBD-konforme Kassenführung

Sie erfassen täglich Ihre Barbelege in einer sicheren Cloudlösung und sind somit sicher vor Betriebsprüfungen und Kassennachschauen. Diese Cloudlösung ist vom Finanzamt anerkannt.

Öffnungszeiten:

  • Mo – Do
    • 08:00 – 16:00
  • Freitag
    • 08:00 – 15:00
  • Sa – So
    • Geschlossen

Bitte stimmen Sie jeden Termin vorab mit uns ab. Herzlichen Dank im Voraus.

Termine außerhalb der o.g. Zeiten sind nach Absprache möglich.

Ihr Weg zu uns:

Anschrift:

Franz-Liszt-Straße 8
65462 Ginsheim-Gustavsburg

Fon: +49 6144 207985-0
Fax: + 49 6144 207985-1
mail@buchhalter.plus

Logo

* Rechtlicher Hinweis:
Bei der Hilfeleistung Ihrer steuerlichen Arbeiten bieten wir Ihnen ausschließlich das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die lfd. Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteueranmeldung an (gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG). Eine steuerliche Beratung findet nicht statt, da dies von Gesetz her einem Buchhalter untersagt ist.

Sollte dennoch eine steuerliche Beratung notwendig werden, werden wir selbstverständlich eng mit Ihrer/m Steuerberater/in zusammenarbeiten bzw. stellen den Kontakt zu einer/m mit uns zusammenarbeitenden Steuerberater/in her.

© Buchhalter.Plus. Alle Rechte vorbehalten.

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